Umgemeindung

In Deutschland gilt bei der Kirchenmitgliedschaft grundsätzlich das Wohnortprinzip. Das heißt, jede Gemeinde ist für ein bestimmtes Territorium zuständig und alle Kirchenmitglieder, die in diesem Territorium wohnen, werden automatisch Mitglied der entsprechenden Gemeinde. Da dies auf elektronischen Wege automatisiert über die Einwohnermeldeämter abläuft, muss man sich bei einem Umzug nicht extra in der neuen Kirchengemeinde anmelden. Aber es kann vorkommen, dass man - aus welchen Gründen auch immer - nicht diesem Wohnortprinzip folgen will, sondern sich eine bestimmte Gemeinde aussucht, deren Mitglied man sein möchte. Dazu muss man allerdings selbst ein wenig aktiv werden.

Konkret füllt man den untenstehenden "Antrag auf Umgemeindung" aus und leitet diesen an das Gemeindebüro oder das Pfarramt der Wunschgemeinde weiter. Der Gemeindekirchenrat wird sich dann zeitnah mit dem Antrag befassen und stimmt diesem in aller Regel freudig zu. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns im Zuge der Umgemeindung persönlich Kontakt aufnehmen, damit wir miteinander ins Gespräch kommen. Dies ist allerdings nicht als zwingende Voraussetzung für eine Umgemeindung zu verstehen, sondern als ein Angebot, Sie bei uns willkommen heißen zu können.

Antrag auf Umgemeindung (PDF)